Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht und Verkehrsstrafrecht

  • Dr. Sandhaus & Kollegen – Kanzlei Tür

Vom Bußgeldbescheid bis zum Gerichtsverfahren: In Verkehrsangelegenheiten immer gut abgesichert unterwegs

Jedem Verkehrsteilnehmer kann es schnell passieren, dass er durch eine unbedachte oder fahrlässige Handlung eine Verkehrsordnungswidrigkeit (VOW) oder sogar eine Verkehrsstraftat begeht. Beide Rechtsgebiete – Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht und Verkehrsstrafrecht – befassen sich mit diversen Formen des Fehlverhaltens wie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und/oder Versicherungsschutz, Trunkenheit im Straßenverkehr, Körperverletzung im Straßenverkehr etc.

 

Sobald Sie ein Stoppschild oder eine rote Ampel nicht beachten, beim Führen eines Fahrzeugs ohne Freisprecheinrichtung telefonieren, die Geschwindigkeitsbeschränkung übertreten, mit abgefahrenen Reifen oder ohne Umweltplakette unterwegs sind oder die Vorfahrt missachten, werden Sie von den von den Behörden zur Verantwortung gezogen.

 

Häufig handelt es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die per Bescheid mit einem Bußgeld geahndet wird. Kommt jedoch ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, die sogenannte Fahrerflucht, hinzu, wird in der Regel ein Verkehrsstrafrechtsverfahren eingeleitet.

 

Wir, die Kanzlei Dr. Sandhaus Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, begleiten Sie bei all Ihren Fragen rund um die Verkehrsordnungswidrigkeit oder das Verkehrsstrafrecht. Zu Beginn unserer Tätigkeit für Sie klären wir eine mögliche Kostendeckung aus der Rechtsschutzversicherung ab. Wir informieren Sie über Ihr aktuelles Punktekonto in Flensburg und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

 

Zu unserer umfassenden Beratung gehört auch die Vertretung vor den Bußgeldbehörden, ggf. vor der Staatsanwaltschaft und vor den Gerichten. Wann lohnt es sich, Einspruch einzulegen? Dies beantworten wie Ihnen gern im vertraulichen Gespräch. Die langjährige Erfahrung unserer Rechtsanwälte im Straßenverkehrsrecht ist eine wesentliche Vertrauensbasis für das Verhältnis zu unseren Mandanten. Ein hoher Anteil der uns übertragenen Angelegenheiten endet mit einer Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch.

 

Wichtig zu wissen: Das Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht und das Verkehrsstrafrecht sind vom Verkehrszivilrecht abgegrenzt. Vereinfacht ausgedrückt befasst sich das Verkehrszivilrecht häufig mit Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, die zwischen Privatleuten oder mit Autohäusern, Versicherungen etc. verhandelt werden. Hier sind Bußgeldbehörden und Staatsanwaltschaften zunächst nicht direkt involviert. Aber auch in solchen Fällen stehen Ihnen die erfahrenen Anwälte der Kanzlei Dr. Sandhaus Rechtsanwaltspartnerschaft mbB jederzeit mit Beratung und der Vertretung Ihrer Interessen zur Seite.