Unabhängige, unparteiliche Tatsachenfeststellung und treuhänderische Verwaltung
Verträge, Beurkundungen, Beglaubigungen, Vollmachten und vieles mehr
Im Gegensatz zum typischen Aufgabenfeld eines Rechtsanwalts, der die Interessen seines Mandanten vertritt, ist der Notar im Sinne aller an einem Vertrag beteiligten Personen vor allem der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet.
So ist die Mitwirkung eines Notars bzw. einer Notarin bei zahlreichen Transaktionen des Geschäfts- und Wirtschaftslebens, aber auch in persönlichen und familiären Bereichen durch das Gesetz vorgeschrieben.
Unser Notar berät Sie, beglaubigt Unterschriften und gestaltet Urkunden. Ferner betreut er die Beteiligten auch treuhänderisch bei der Abwicklung der geschlossenen Verträge, z. B. auf folgenden Gebieten:
- Immobilienrecht: Wir beraten bei Kaufverträgen über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen, bei Erbbaurechtsverträgen oder bei Immobilienschenkungen, z.B. im Zusammenhang mit vorgezogenen Erbschaften.
- Handelsrecht: Wir beraten Einzelpersonen oder Gesellschaften, die in größerem Umfang kaufmännisch tätig und ins Handelsregister eingetragen werden wollen. Wir gestalten Gesellschaftsverträge und begleiten Gesellschaften bei anstehenden Veränderungen wie Sitzverlegung, Kapitalerhöhung, Umstrukturierungen oder bei der Weitergabe eines Betriebes an die nächste Generation.
- Vereinsrecht: Wir beraten und begleiten Sie bei der Gründung oder Abwicklung eines Vereins mitsamt den erforderlichen Eintragungen in das Vereinsregister, bei Satzungsänderungen und bei Wechseln im Vorstand.
- Familienrecht: Bei Adoptionen von Minderjährigen und Volljährigen stellen wir die erforderlichen Anträge an das Familiengericht. Wir entwerfen und beurkunden passgenaue Ehe- und Partnerschaftsverträge.
- Vorsorge für den Betreuungsfall: Wir entwerfen personen- und familienbezogene Vorsorgevollmachten ebenso wie Betreuungs- und Patientenverfügungen, die im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. (www.vorsorgeregister.de)
- Erbrecht: Wir gestalten nach Ihren Wünschen und gegebenenfalls in Rücksprache mit Ihrem Steuerberater maßgeschneiderte Testamente und / oder Erbverträge unter Berücksichtigung Ihrer familiären Situation. Wir gestalten Erbscheinsanträge wie auch Ausschlagungen von Erbschaften. Zudem erstellen wir Nachlassverzeichnisse.