Familienrecht

  • Dr. Sandhaus & Kollegen – Kanzlei

Ehe und Elternschaft im unverbrüchlichen Einvernehmen?

Rechtzeitig vorsorgen, weil ein Streit auch in den besten Familien vorkommen kann

 

Auch wenn sich das traditionelle Familienbild längst gewandelt hat: Das Familienrecht schafft Stabilität, wo diese gewünscht ist, und bietet den Beteiligten Sicherheit, wenn sich die Einheit der Familie doch einmal auflösen sollte.

 

Der klassische Fall für das Familienrecht ist die Beendigung einer Ehe mit entsprechenden Streitigkeiten um Unterhalt und Vermögensansprüche, Sorgerecht und Umgangsrecht etc. Bereits vor der Eheschließung können jedoch geeignete Maßnahmen ergriffen werden, durch die sich eine Trennung zumindest finanziell und in Bezug auf die Rechte und Pflichten gegenüber Kindern deutlich einvernehmlicher gestalten lässt – mit einem Ehevertrag.

 

Der Aufklärungsbedarf auf diesem Gebiet ist nach wie vor sehr hoch. Die Kanzlei Dr. Sandhaus Rechtsanwaltspartnerschaft mbB berät daher Heiratswillige – aber auch Trennungs- bzw. Scheidungswillige – im Rahmen des Familienrechts dabei, ihre Beziehungen mit klaren und verbindlichen Vereinbarungen in die für sie passenden Bahnen zu lenken.

 

Was ist für einen möglichen Versorgungsausgleich zu beachten? Welche Ansprüche ergeben sich für die ehemaligen Partner aus der „Düsseldorfer Tabelle“? Wie sollte ein Ehevertrag aufgesetzt sein, um eine ungünstige güterrechtliche Regelung zu vermeiden? Und wann sind Kinder ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig? Solche Fragen gehören zur täglichen Praxis unserer Kanzlei.

 

Unsere familienrechtliche Beratung widmet sich der wirtschaftlichen Absicherung der Familienmitglieder – im Besonderen der Kinder. Ob Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt oder Kindesunterhalt: Wir setzen uns stets für die optimale Lösung ein.