Mit beiden Seiten bestens vertraut
Beschäftigungsverhältnisse vorausschauend beginnen und rechtssicher beenden
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer befassen sich mit dem Arbeitsrecht oftmals erst dann, wenn es zu einem Streitfall kommt – beispielsweise wenn eine Abmahnung oder Kündigung ausgesprochen wird oder die Parteien unterschiedliche Vorstellungen davon haben, wie der Arbeitsvertrag im Alltag zu interpretieren ist.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung kennen wir bei Dr. Sandhaus Rechtsanwaltspartnerschaft mbB beide Seiten, ihre jeweiligen Sichtweisen, Ansprüche und Pflichten ganz genau. Deshalb empfehlen wir schon vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages, ihn auf mögliche Konflikte zu überprüfen.
Einvernehmliche Lösungen – wann immer sinnvoll und möglich
Eine vorausschauende Vertragsgestaltung beugt späteren Komplikationen in den betrieblichen Abläufen, erheblichen finanziellen Schäden, persönlichen Krisen und oftmals auch langwierigen gesundheitsbedingten Ausfallzeiten vor.
Gerade weil wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu unseren Mandaten zählen und daher mit beiden Seiten bestens vertraut sind, können wir zu partnerschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen und einvernehmlichen Lösungen bei der Beendigung von Verträgen beitragen.
Legitime Ansprüche durchsetzen
Dies betrifft die Durchsetzung von Vergütungs- und Zeugnisansprüchen ebenso wie die Einschätzung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz, das Einhalten von Kündigungsfristen und Verhandlungen zu Abfindungen etc. Inwieweit müssen Betriebsräte in bestimmte Entscheidungen einbezogen werden, und was ist bei betriebsbedingten Kündigungen zu beachten? Dies sind nur einige der vielen typischen Fragen, die wir täglich bei Dr. Sandhaus Rechtsanwaltspartnerschaft mbB behandeln.
Unser Ziel: Wir wollen die Beziehungen zwischen Unternehmen und ihren Mitarbeitern auf eine rechtssichere Basis stellen – vorausschauend, klar und für fair alle Beteiligten. Und im Falle eines Streitfalles setzen wir uns vehement dafür ein, die Rechte unseres Mandanten über alle Optionen hinweg – von der außergerichtlichen Einigung bis zum Prozess – durchzusetzen.