Ihre bürgerlichen Rechte in besten Händen
Ihre erfahrene Interessenvertretung in privatrechtlichen Belangen
Das Zivilrecht – oder auch Bürgerliches Recht – ist ein umfangreicher Teil des Privatrechts und eine wichtige Grundlage des geregelten Miteinanders in der Gesellschaft. Unsere Kanzlei vertritt in zivilrechtlichen Angelegenheiten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen; natürliche Personen ebenso wie juristische. Das bedeutet: Bei allen Rechtsbeziehungen zwischen Menschen, Menschen und Unternehmen sowie zwischen Unternehmen können Sie sich auf die zivilrechtliche Beratung durch unsere 1915 gegründete Kanzlei verlassen!
Häufig ist unsere Expertise gefragt, wenn Vertragsparteien sich uneinig sind. Dies kann zum Beispiel die Qualität von Produkten oder Dienstleistungen oder auch deren Vergütung betreffen. Sind Sie beispielsweise als Kunde nicht zufrieden mit der Leistung eines Handwerkers, Sachverständigen, Maklers, Lieferanten oder sonstigen Dienstleisters? Sprechen Sie uns gern an, denn Verbraucherschutz ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, mit dem wir uns intensiv befassen.
Oder warten Sie als Handwerksbetrieb trotz erbrachter Leistung auf die vereinbarte Entlohnung? Wir kennen die Sichtweisen beider Seiten von Vertragsverhältnissen und wissen die Interessen unserer Mandanten zu vertreten. So gehört auch der Forderungseinzug (Inkassoverfahren) zu unseren regelmäßigen Leistungen innerhalb des Zivilrechts.
Von der Beratung über die außergerichtliche Einigung bis zur gerichtlichen Durchsetzung
Weitestgehende Sicherheit bei Vereinbarungen aller Art erhalten Sie bereits im Vorfeld mit unserer vertragsrechtlichen Beratung. Wir prüfen und entwerfen Verträge und setzen die sich aus ihnen ergebenden Ansprüche durch. Bei der rechtssicheren Kündigung von Verträgen sind wir ebenfalls behilflich. Unser Tätigkeitsfeld reicht vom einfachen Rat über die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche bis hin zur gerichtlichen Vertretung und Durchsetzung, wenn Sie mit Ansprüchen konfrontiert sind, die zu Unrecht geltend gemacht werden.
Zu den zivilrechtlichen Aufgaben gehören auch die klassischen Themen Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Vereinsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Gesellschaftsrecht.
Besitz-, Eigentums- und Pfandrechte: Wo auch immer Ihre Interessen zu wahren sind, z.B. wenn Sie Schmerzensgeld- bzw. Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, helfen wir Ihnen gern weiter. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Sandhaus Rechtsanwaltspartnerschaft mbB verfügen über jahrzehntelange Erfahrung auf diesen Gebieten.
Dies gilt selbstverständlich auch für das Arbeitsrecht, das ein typischer Fall des Sonderprivatrechts ist. Unsere Fachanwälte sind mit den Perspektiven von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen vertraut und für beide Personengruppen tätig.
Bei Dr. Sandhaus Rechtsanwaltspartnerschaft mbB sind Sie zivilrechtlich immer auf der sicheren Seite. Dies gilt ebenso für die Kosten Ihrer Interessenvertretung. Informieren Sie sich gern im Vorfeld über die Honorare – Sie werden vermutlich überrascht sein, wie günstig eine anwaltliche Erstberatung ist. Genießen Sie bei uns von Beginn an höchste Transparenz bei der Beratung zu Ihren zivilrechtlichen Fragen!